In der Schweiz ist es ausreichend, die Nutzung von Cookies in der Datenschutzerklärung zu erwähnen, da für deren Verwendung keine Einwilligung und somit auch kein Cookie-Banner erforderlich sind.
Im Gegensatz dazu verlangt die EU eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen, bevor nicht notwendige Cookies gesetzt werden. Daher ist die Verwendung eines sogenannten Cookie-Consent-Tools oder Cookie-Banners notwendig.
Zusammenfassend: Wenn Sie ausschliesslich im und für den Schweizer Markt tätig sind, benötigen Sie keinen Cookie-Banner auf Ihrer Webseite. Wenn Ihr Angebot oder Ihre Dienstleistung jedoch auch an Personen oder Unternehmen in der Europäischen Union gerichtet ist, unterliegen Sie dem EU-Recht und müssen die Bestimmungen der DSGVO einhalten. Wenn Sie sich unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der auf Datenschutz spezialisiert ist.