Der Google Consent Mode v2 wird auch in der Schweiz Pflicht
Der Google Consent Mode v2 wird auch in der Schweiz Pflicht
Der Google Consent Mode v2 wird auch in der Schweiz Pflicht

Der Google Consent Mode v2 wird auch in der Schweiz Pflicht

Cécile Kunz
Cécile KunzWeinfelden, 03.05.2024

Ab dem 31. Juli 2024 gelten in der Schweiz dieselben Bestimmungen wie im EWR und den UK. Deshalb müssen alle Schweizer Webseiten, Onlineshops und Apps, die Google-Dienste nutzen, den Consent Mode v2 umsetzen.

Der Cookie-Banner wird Pflicht

Wir empfehlen allen, die Google Ads und/oder Google Analytics (sowie weitere Google Dienste) für Marketingzwecke nutzen, eine sogenannte Consent Management Platform (CMP) zu implementieren. chrisign setzt dabei auf Cookiebot

Die "Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU" besagt ausdrücklich, dass Werbetreibende verpflichtet sind, Aufzeichnungen über die von den Endnutzern abgegebenen Einwilligungen aufzubewahren. Ohne einen Cookie-Banner ist dies gar nicht oder nur schwer möglich. Insbesondere auch, weil die Verpflichtung besteht, Endnutzern eine klare Anleitung bereitzustellen, wie diese Einwilligung wiederrufen werden kann. 

Sobald Cookiebot oder eine andere CMP eingerichtet ist, empfiehlt es sich den Consent Mode v2 zu implementieren. Dieser schaltet zustäzliche Funktionen in Google Produkten frei, sowohl für die allgemeine Datenauswertung als auch für die Nutzung von Personalisierungsfunktionen.

Was ist der Google Consent Mode

Basierend auf einem Cookie-Banner oder der CMP übermittelt der Consent Mode die Zustimmung oder Ablehnung des Nutzers zum Tracking an Google. Der Consent Mode v2 dient dabei als Grundlage für einen datenschutzkonformen Umgang mit den Nutzerentscheidungen.

Darüber hinaus ermöglicht er das Schliessen von Messlücken, die beispielsweise durch fehlende Cookies entstehen. Dies erfolgt durch sogenannte Conversion-Modellierungen, die ein Tracking ohne Cookies ermöglichen.

Wer ist betroffen?

Grundsätzlich alle, die Google Ads oder Google Analytics für ihre Webseite, Webshop oder App nutzen. 
Die Implementierung oder Aktualisierung des Google Consent Mode muss zwingend für folgende Messfunktionen erfolgen:

  • Websites: Für Mess-Tags, die Daten an Google senden, wie beispielsweise Google Ads Conversion-Tracking und Google Analytics 4.
  • Apps: Für SDKs, die Daten an Google übermitteln, wie zum Beispiel Google Analytics für Apps.
  • Daten-Uploads: Für Tools zum Hochladen von Daten aus Offline-Quellen an Google, wie das Offline Conversion-Tracking (OCI), Daten zu Ladeneinkäufen sowie alle Uploads aus verbundenen CRM-Systemen.

Was passiert wenn der Google Consent Mode v2 nicht umgesetzt wird?

Wenn die Richtlinie nicht eingehalten wird, kann Google die Nutzung des betreffenden Google-Dienstes einschränken, sperren und/oder kündigen. 

Bis 31. Juli 2024 - Personalisierte Anzeigen
Ab 1. August 2024, respektive im EWR bereits ab 1. April 2024 entfallen ohne den Google Consent Mode grundlegende Funktionen wie die Nutzung von Remarketing-Listen für Google Ads und der Import sowie die Befüllung von Google Analytics 4 Audiences mit Nutzerdaten. Diese Funktionen sind ohne korrekt implementierten Google Consent Mode nicht mehr verfügbar. Zielgruppen, die solche Nutzer enthalten, werden ohne das Update nicht weiter aktualisiert und könnten somit innerhalb von zwei Monaten unbrauchbar werden.

Ende 2024 - Conversion Tracking
Bereits hat Google angekündigt, dass ab Ende 2024 ohne den Google Conset Mode kein Conversion-Tracking mehr möglich sein wird.
Wer Conversions für seine Google Ads-Stragetie nutzt, muss, um Aufsälle und negative Auswirkungen auf seine Strategie und das Werbebudget zu vermeiden, rechtzeitig die Zustimmung der Nutzer an Google übermitteln.

Cécile Kunz

Cécile Kunz

Agenturleitung / Online-Marketing

Hundeliebende Naturfreundin mit technischem Hintergrund und einer Passion für Online Marketing. Neugierig, kommunikativ, zuverlässig und spontan.

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