Jede beschuldigte Person hat Anrecht auf unverzügliche Kontaktaufnahme mit einem Verteidiger bzw. einer Verteidigerin. Bisher konnten Verzerrungen in der Auswahl nicht ausgeschlossen werden - das Auswahlverfahren war nicht transparent.
Mit dem Pikettdienst Strafverteidigung verfügt der Kanton St.Gallen als erster Kanton in der Schweiz über eine elektronische, für die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft verbindliche Pikettanwaltsliste. Dies führt zu einer transparenten und nicht verzerrten Auswahl des Anwaltes der ersten Stunde. Der Pikettanwalt kann von der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft direkt abgefragt und aufgeboten werden.
Die eingesetzte Lösung basiert auf einer Eigenentwicklung der chrisign gmbh. Das Konzept für den Pikettdienst entstand in enger Absprache mit dem SGAV.