Seit dem 1. Januar 2017 setzt der Thurgauische Anwaltsverband (TAV) im Rahmen eines schweizerischen Pilotprojekts die Web-Applikation "Pikettdienst" ein. Das System ist eine, von der chrisign gmbh für den Schweizerischen Anwaltsverband (SAV/FSA), weiterentwickelte Version des Projekts "Pikettdienst Strafverteidigung", welches ursprünglich für den St.Gallischen Anwaltsverband (SGAV) implementiert wurde.
Die neue Web-Applikation löst die bisherige auf Papier gedruckte Liste ab, die jeweils am Ende des Jahres an Polizei und Staatsanwaltschaft versendet wurde. Gegenüber diesem ehemals statischen, unflexiblen Weg bietet die neue webbasierte Lösung nun stets die aktuellen und korrekten Daten an.
Die ursprüngliche, im Jahr 2011 entwickelte Version erlaubte es ausschliesslich Strafverfolgungsbehörden, einen Anwalt hinzuzuziehen und dies ferner auch nur ausserhalb der regulären Büroöffnungszeiten. Neu verschafft die Web-Applikation jedem Betroffenen die Möglichkeit, rund um die Uhr einen Anwalt bei Bedarf direkt "aufzubieten".
Die am Pikettdienst teilnehmenden Anwälte verwalten über einen gesicherten Zugang zum System selbst, zu welchen Terminen sie verfügbar sind. Dies gewährleistet, dass im Anwendungsfall nur Anwälte kontaktiert werden, die tatsächlich erreichbar und einsatzbereit sind.