Achtung vor Fake-Rechnungen
Achtung vor Fake-Rechnungen
Achtung vor Fake-Rechnungen

Achtung vor Fake-Rechnungen

chrisign gmbh Weinfelden, 22.07.2025

Aktuell erhalten Schweizer Unternehmen vermehrt gefälschte Rechnungen, meist kurz nach einem Eintrag oder einer Mutation im Handelsregister. Auch wir waren betroffen: Kurz nach der Mitteilung unserer Adressänderung an das Handelsregisteramt erhielten wir eine täuschend echt wirkende Rechnung.

Wie funktioniert die Masche?

Die Betrüger greifen auf Daten aus dem Handelsregister zu, etwa nach einer Neugründung, Namensänderung oder Adressänderung. Kurze Zeit später erhalten die betroffenen Firmen per Post eine offiziell wirkende Rechnung.

Typisch ist:

  • Verwendung von echten Firmenangaben (Name, Adresse, UID)
  • Beilagen wie QR-Einzahlungsschein oder Anmeldeformulare
  • Formulierungen wie „Eintrag“, „Verzeichnis“ oder „Zentralregister“

Tatsächlich handelt es sich nicht um eine offizielle Gebühr, sondern um eine privatwirtschaftliche Offerte, versteckt im Kleingedruckten oder gar nicht gekennzeichnet.

Das nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) sowie das SECO warnen regelmässig vor diesen Praktiken.

Warum ist das gefährlich?

Die Fake-Rechnungen fordern meist kleinere Beträge (zwischen 300.– bis 900.– CHF), die in der Hektik des Arbeitsalltags oft ungeprüft beglichen werden – insbesondere dann, wenn eine Rechnung im Zusammenhang mit dem neuen Eintrag oder der Mutation erwartet wird.

Viele Opfer merken erst später, dass sie auf einen Adressbuch-Schwindel hereingefallen sind und haben dann kaum noch Möglichkeiten zur Rückforderung.

Was Sie tun sollten:

  • Prüfen Sie jede Rechnung sorgfältig auf Ihre Berechtigung
  • Kleingedrucktes lesen: Steht irgendwo „Offerte“, „optional“ oder „kein amtliches Schreiben“?
  • Bei Unsicherheit:
    • Absender googeln. Gibt es negative Einträge zu dem Unternehmen?
    • Beim Treuhänder oder Handelsregisteramt nachfragen
  • Verdachtsfälle melden:
    • an das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft)
    • das NCSC (Cybersicherheitszentrum)
    • oder die Schweizerische Kriminalprävention
  • Gegebenenfalls Rechtsschutz einschalten oder Strafanzeige erstatten

Fazit:

Wer ein Unternehmen gründet oder eine Handelsregister-Mutation vornimmt, sollte in den darauffolgenden Wochen eingehende Rechnungen besonders sorgfältig prüfen. Seriöse Behörden kennzeichnen ihre Forderungen klar und nachvollziehbar. Im Zweifelsfall ist eine zweite Meinung empfehlenswert.

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