Datenschutz
Datenschutz bezeichnet den gesetzlichen Schutz personenbezogener Daten vor unbefugter Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe. Im Web betrifft er jede Webseite, die Daten von Besuchern sammelt – sei es über Kontaktformulare, Analysetools oder Cookies. In der Schweiz gilt das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG), in der EU die DSGVO.
- Datenschutzerklärung
Was ist Datenschutz?
Datenschutz bezeichnet das Recht von Personen, selbst zu bestimmen, wer welche Daten über sie sammelt, speichert und verwendet. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die eine Person identifizierbar machen – Name, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Standortdaten oder auch das Surfverhalten auf einer Webseite.
Im Web-Kontext greift Datenschutz überall dort, wo Daten von Besuchern erhoben werden: beim Kontaktformular, bei der Newsletter-Anmeldung, beim Einsatz von Analysetools wie Google Analytics oder bei Cookies von Drittanbietern.
Funfact
Die höchste je verhängte DSGVO-Busse betrug 1,2 Milliarden Euro – ausgesprochen 2023 gegen Meta (Facebook) für die unzulässige Übermittlung von Nutzerdaten in die USA. Auch Schweizer Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unterstehen der DSGVO – unabhängig davon, wo sie ihren Sitz haben.
Welche Gesetze gelten?
Für Schweizer KMU gilt primär das revDSG. Die DSGVO ist zusätzlich relevant, sobald Daten von Personen in der EU verarbeitet werden – was bei den meisten Webseiten mit europäischem Traffic der Fall ist.
Was müssen Webseitenbetreiber konkret beachten?
- Datenschutzerklärung: Jede Webseite braucht eine aktuelle Datenschutzerklärung, die erklärt, welche Daten gesammelt werden, zu welchem Zweck und wie lange sie gespeichert bleiben.
- Cookie-Einwilligung: Nicht-notwendige Cookies – etwa für Analyse oder Werbung – dürfen erst nach ausdrücklicher Zustimmung gesetzt werden.
- Sichere Datenübertragung: Kontaktformulare und alle Seiten mit Dateneingabe müssen per SSL/HTTPS gesichert sein.
- Drittanbieter prüfen: Wer Google Fonts, YouTube-Videos oder externe Tools einbindet, überträgt Besucherdaten an Dritte – das muss deklariert und datenschutzkonform gelöst sein.
- Auskunftsrecht: Personen haben das Recht zu erfahren, welche Daten über sie gespeichert sind, und können deren Löschung verlangen.
Was passiert bei Verstössen?
Verstösse gegen das revDSG können in der Schweiz mit Bussen bis zu 250 000 Franken geahndet werden – im Gegensatz zur DSGVO werden diese jedoch gegen natürliche Personen (z. B. Geschäftsführer) und nicht gegen Unternehmen ausgesprochen. In der EU können DSGVO-Bussen bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro betragen.
Abseits von Bussen drohen Abmahnungen durch Mitbewerber oder Datenschutzorganisationen sowie Vertrauensverlust bei Kunden. Eine datenschutzkonforme Webseite ist daher nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Qualitätsmerkmal.