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Ist ein Cookie-Banner für die Erfüllung der revDSG notwendig?

Ist ein Cookie-Banner für die Erfüllung der revDSG notwendig?

In der Schweiz ist es ausreichend, die Nutzung von Cookies in der zu erwähnen, da für deren Verwendung keine Einwilligung und somit auch kein Cookie-Banner erforderlich sind.

Im Gegensatz dazu verlangt die EU eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen, bevor nicht notwendige Cookies gesetzt werden. Daher ist die Verwendung eines sogenannten Cookie-Consent-Tools oder Cookie-Banners notwendig.

Zusammenfassend: Wenn Sie ausschliesslich im und für den Schweizer Markt tätig sind, benötigen Sie keinen Cookie-Banner auf Ihrer Webseite. Wenn Ihr Angebot oder Ihre Dienstleistung jedoch auch an Personen oder Unternehmen in der Europäischen Union gerichtet ist, unterliegen Sie dem EU-Recht und müssen die Bestimmungen der einhalten. Wenn Sie sich unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der auf spezialisiert ist.

Update: Für Nutzer von Google-Diensten wird der Cookie-Banner Pflicht

Update vom 30. April 2024: Gemäss neuster Mitteilung von Google gelten ab dem 31. Juli 2024 in der Schweiz dieselben Bestimmungen wie im EWR und den UK. Deshalb müssen alle Schweizer Webseiten, Onlineshops und Apps, die Google-Dienste nutzen, den Consent Mode v2 umsetzen. Dies hat zur Folge, dass eine Consent Management Platform (CMP) zu implementieren ist, auf gut Deutsch ein "Cookie-Banner". 

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Rechtlicher Hinweis

Dieser Blogbeitrag gibt allgemeine Auskünfte zur Thematik und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für Abklärungen im Einzelfall, bei Unklarheiten und im Zweifelsfall empfiehlt sich die Beratung durch eine erfahrene und qualifizierte Fachperson wie beispielsweise einen Rechtsanwalt.

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