Ist ein Cookie-Banner für die Erfüllung der revDSG notwendig?
Ist ein Cookie-Banner für die Erfüllung der revDSG notwendig?

Ist ein Cookie-Banner für die Erfüllung der revDSG notwendig?

Cécile Kunz
Cécile KunzWeinfelden, 14.07.2023

In der Schweiz ist es ausreichend, die Nutzung von Cookies in der Datenschutzerklärung zu erwähnen, da für deren Verwendung keine Einwilligung und somit auch kein Cookie-Banner erforderlich sind.

Im Gegensatz dazu verlangt die EU eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen, bevor nicht notwendige Cookies gesetzt werden. Daher ist die Verwendung eines sogenannten Cookie-Consent-Tools oder Cookie-Banners notwendig.

Zusammenfassend: Wenn Sie ausschliesslich im und für den Schweizer Markt tätig sind, benötigen Sie keinen Cookie-Banner auf Ihrer Webseite. Wenn Ihr Angebot oder Ihre Dienstleistung jedoch auch an Personen oder Unternehmen in der Europäischen Union gerichtet ist, unterliegen Sie dem EU-Recht und müssen die Bestimmungen der DSGVO einhalten. Wenn Sie sich unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der auf Datenschutz spezialisiert ist.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Blogbeitrag gibt allgemeine Auskünfte zur Thematik und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für Abklärungen im Einzelfall, bei Unklarheiten und im Zweifelsfall empfiehlt sich die Beratung durch eine erfahrene und qualifizierte Fachperson wie beispielsweise einen Rechtsanwalt.

Cécile Kunz

Cécile Kunz

Agenturleitung / Online-Marketing

Hundeliebende Naturfreundin mit technischem Hintergrund und einer Passion für Online Marketing. Neugierig, kommunikativ, zuverlässig und spontan.

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